Mietshäuser Syndikat

Nach der Entscheidung für den Hauskauf mussten wir uns zuallererst auf die Suche nach der geeigneten Rechtsform für dieses Vorhaben machen. Dabei war es vor allem wichtig, dass Selbstorganisation ermöglicht, Privatisierung verhindert und kollektives Eigentum und Verwaltung gefestigt wird. Die Grundsteine für die Umsetzung dieser Ansprüche sind eine Organisation in Vereins- und GmbH-Strukturen und eine Bindung an das Mietshäuser Syndikat.

Alle jetzigen und zukünftigen Mieter*innen des Hauses treten in den eigens gegründeten Hausverein ein. Dieser ist Gesellschafter in der Hausbesitz-GmbH mit einem Stammkapitalanteil von ca. 51%. Den zweiten Anteil am Stammkapital der GmbH stellt das Mietshäuser Syndikat (ca. 49%). Das Syndikat sieht sich hauptsächlich als Bindeglied zwischen einem festen Verbund aus mittlerweile 114 autonomen Hausprojekten und Projektinitiativen in ganz Deutschland. Neben der Vernetzung der Projekte sind die Beantratung und die Gesellschaftsbeteiligung an der Hausbesitz-GmbH zentrale Funktionen des Syndikats.

Durch die Beteiligung des Mietshäuser Syndikats wird eine Gewaltenteilung ermöglicht, die im Gesellschaftsvertrag klar geregelt ist und dem Syndikat lediglich in bestimmten Angelegenheiten wie Hausverkauf, Satzungsänderung oder Ergebnisverwendung ein Vetorecht zuspricht. Die Selbstorganisation der Mieter*innen des Hauses wird dadurch nicht berührt, d.h. bei allen anderen Angelegenheiten hat der Hausverein alleiniges Stimmrecht (Wer zieht ein? Wie wird umgebaut? Wie hoch ist die Miete? …). Dadurch kann ein gewinnbringender Verkauf oder eine Privatisierung des Hauses dauerhaft ausgeschlossen werden.